Mahnverfahren |
Vollstreckungsbescheid
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Einspruchsfrist = 14 Tage dann ist der Bescheid rechtskräftig und gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, 30 Jahre lang zu pfänden! |
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Nachdem ein Widerspruch oder Einspruch fristgerecht eingelegt wurde, wird das sogenannte streitige Verfahren durchgeführt, d. h. es findet eine Gerichtsverhandlung statt, an deren Ende ein Urteil gesprochen wird - das Versäumnisurteil. Das Verfahren kann auch ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Hierüber entscheidet das Gericht. Das Versäumnisurteil entspricht weitgehend dem Vollstreckungsbescheid, es ist ein Titel, aus dem heraus vollstreckt werden kann.
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