Mahnverfahren
Vollstreckungsbescheid


Der Vollstreckungsbescheid

  • Zustellung durch den Gerichtsvollzieher oder mit Postzustellurkunde.
  • Fristen beginnen mit dem Tag der Zustellung oder Niederlegung
  • Sofort abholen und öffnen!
  • Umschlag aufbewahren! (Zustelldatum

Einspruchsfrist = 14 Tage

dann ist der Bescheid rechtskräftig und gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, 30 Jahre lang zu pfänden!


Das Versäumnisurteil

Nachdem ein Widerspruch oder Einspruch fristgerecht eingelegt wurde, wird das sogenannte streitige Verfahren durchgeführt, d. h. es findet eine Gerichtsverhandlung statt, an deren Ende ein Urteil gesprochen wird - das Versäumnisurteil. Das Verfahren kann auch ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Hierüber entscheidet das Gericht.

Das Versäumnisurteil entspricht weitgehend dem Vollstreckungsbescheid, es ist ein Titel, aus dem heraus vollstreckt werden kann.

 

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