Mahnverfahren
Zahlungserinnerung und vorgerichtliche Mahnung


Die Zahlungserinnerung ist eigentlich rechtlich ohne größere Bedeutung, doch erfüllt sie einen wichtigen Zweck: Sie setzt den Schuldner in Zahlungsverzug! Dies ist nicht mit "Schmerzen" verbunden und wird daher oftmals als unwichtig bewertet, doch ist es die Voraussetzung für das Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Forderung kann zu diesem Zeitpunkt ohne Mehrkosten beglichen werden und ist damit erledigt. Die Mahnung ist die letzte vorgerichtliche Aufforderung, eine offene Rechnung zu begleichen. Sie hat die gleiche Funktion wie eine Zahlungserinnerung und damit auch die gleiche rechtliche Bedeutung. Es ist ein Irrglaube, daß mehrere Mahnungen verschickt werden müssen, bevor gerichtlich gemahnt werden kann. Der Schuldner muß vom Gläubiger lediglich in Zahlungsverzug gesetzt werden durch

* eine Zahlungserinnerung oder
* eine vorgerichtliche Mahnung oder
* einen Zahlungstermin im Vertrag.

Es können Mahngebühren bis zu etwa € 2,00 erhoben werden. Zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist, sollte die Forderung umgehend beglichen werden.

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