Mahnverfahren
Rechtsgrundlagen und Verträge

Grundlage für jedes Rechtsgeschäft ist ein Vertrag, der schriftlich, mündlich oder durch konkludierendes Handeln (Handeln, durch das der Wille zum Vertragsabschluß deutlich wird) geschlossen wird. Grundsätzlich können in der Bundesrepublik Deutschland Verträge frei geschlossen werden (Vertragsfreiheit), lediglich für einzelne Geschäftbereiche (z. B. Kredit und Darlehen), in denen der Verbraucher einen besonderen Schutz benötigt, gibt es gesetzlich definierte Mindestanforderungen.

Besonderes Augenmerk ist in der Regel auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu richten, in denen zumeist auch die Zahlungskonditionen beschrieben sind.

Gegenstand

Rechtsgrundlage

Abhängig von

     

Bankdarlehen und -kredit

Verbraucherkreditgesetz

Formerfordernissen

Versandhandel und Kundenkredit

(VKredG) (siehe Anhang)

Widerrufsbelehrung

Dispositionskredit (Kontoüberziehung)

Verbraucherkreditgesetz (VKredG)(siehe Anhang)

Unterrichtungspflicht

Kaufverträge

Bürgerliches Gesetz Buch
(BGB, §§ 145ff + §§ 241ff)

Gegenleistung

Versicherungen

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

diverse Vorschriften

Haustürgeschäfte

Haustürgeschäftewiderrufs-
gesetz (HaustürWG)

Widerrufsbelehrung
(siehe Anhang)

Wichtig: Wird in einem Vertrag schon ein Zahlungsziel mit Datum ausgewiesen, gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, wenn er nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt hat! Er muß nicht erst durch eine Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt werden, was in allen anderen Fällen notwendig ist, bevor bspw. ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden kann.

 

<<zurück<<
>>weiter>>