| Mahnverfahren |
Rechtsgrundlagen
und Verträge
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Grundlage für jedes Rechtsgeschäft ist ein Vertrag, der schriftlich, mündlich oder durch konkludierendes Handeln (Handeln, durch das der Wille zum Vertragsabschluß deutlich wird) geschlossen wird. Grundsätzlich können in der Bundesrepublik Deutschland Verträge frei geschlossen werden (Vertragsfreiheit), lediglich für einzelne Geschäftbereiche (z. B. Kredit und Darlehen), in denen der Verbraucher einen besonderen Schutz benötigt, gibt es gesetzlich definierte Mindestanforderungen. Besonderes Augenmerk ist
in der Regel auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu richten, in denen
zumeist auch die Zahlungskonditionen beschrieben sind.
Wichtig: Wird in einem Vertrag schon ein Zahlungsziel mit Datum ausgewiesen, gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, wenn er nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt hat! Er muß nicht erst durch eine Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt werden, was in allen anderen Fällen notwendig ist, bevor bspw. ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden kann.
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