Mahnverfahren
Schadensminderungspflicht


Grundsätzlich ist der Gläubiger verpflichtet, den Schaden für den Schuldner so gering wie möglich zu halten! (§254 BGB)

  • Der Schuldner hat den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen. (§ 286 BGB)
  • Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 4 % (§288 BGB)
  • Es dürfen keine Zinseszinsen berechnet werden (§ 289 BGB)
  • Der Verzugszinssatz auf die Hauptforderung soll nicht höher als der Diskontsatz + 5% zum Entstehungszeitpunkt sein.
  • Unzulässig sind Kontoführungsgebühren bei Inkassounternehmen und zusätzliche Rechtsanwaltskosten.
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