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Grundsätzlich ist der Gläubiger verpflichtet, den Schaden für den Schuldner
so gering wie möglich zu halten! (§254 BGB)
- Der Schuldner hat
den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen. (§ 286 BGB)
- Der gesetzliche
Verzugszinssatz beträgt 4 % (§288 BGB)
- Es dürfen keine
Zinseszinsen berechnet werden (§ 289 BGB)
- Der Verzugszinssatz
auf die Hauptforderung soll nicht höher als der Diskontsatz + 5% zum
Entstehungszeitpunkt sein.
- Unzulässig sind
Kontoführungsgebühren bei Inkassounternehmen und zusätzliche Rechtsanwaltskosten.
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