Mahnverfahren
Gerichtlicher Mahnbescheid


Der Mahnbescheid

  • Zustellung durch den Gerichtsvollzieher oder mit Postzustellurkunde.
  • Fristen beginnen mit dem Tag der Zustellung oder Niederlegung, also sofort abholen und öffnen!
  • Umschlag aufbewahren (Zustellungsdatum)

Auf der Rückseite des Mahnbescheides gibt das Gericht einige ernst zunehmende Hinweise:

  • Gericht prüft nicht, ob Anspruch berechtigt ist! Zweifel nicht auf sich beruhen lassen!
  • Sofort Unterlagen prüfen!
  • Rat einholen: Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, öffentl. Rechtsauskunft
  • Zuständigkeit prüfen!
  • Keine Zahlung ans Gericht!
  • Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antragsteller (Gläubiger) bewilligen!
  • Zahlungunfähigkeit begründet keinen Widerspruch, auch nicht in Notlagen!
  • Bei Einwänden, und nur dann, Widerspruch einlegen, da Kosten verursacht werden können! Ggf. vorher Rat suchen!
  • Vordruck verwenden (Wird mit dem Bescheid zugestellt)!
  • Teilwiderspruch, wenn nur einem Teil widersprochen werden soll!

Widerspruchsfrist = 14 Tage und länger!.

Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch auf den Vollstreckungsbescheid gewertet.

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