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Der Mahnbescheid
- Zustellung durch
den Gerichtsvollzieher oder mit Postzustellurkunde.
- Fristen beginnen
mit dem Tag der Zustellung oder Niederlegung, also sofort abholen und
öffnen!
- Umschlag aufbewahren
(Zustellungsdatum)
Auf der Rückseite
des Mahnbescheides gibt das Gericht einige ernst zunehmende Hinweise:
- Gericht prüft
nicht,
ob Anspruch berechtigt ist! Zweifel nicht auf sich beruhen lassen!
- Sofort Unterlagen
prüfen!
- Rat einholen:
Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, öffentl. Rechtsauskunft
- Zuständigkeit
prüfen!
- Keine Zahlung
ans Gericht!
- Zahlungsaufschub
oder Ratenzahlung kann nur der Antragsteller (Gläubiger) bewilligen!
- Zahlungunfähigkeit
begründet keinen Widerspruch, auch nicht in Notlagen!
- Bei Einwänden,
und nur dann, Widerspruch einlegen, da Kosten verursacht werden können!
Ggf. vorher Rat suchen!
- Vordruck verwenden
(Wird mit dem Bescheid zugestellt)!
- Teilwiderspruch,
wenn nur einem Teil widersprochen werden soll!
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