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Insolvenzrecht
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Rolle
der betrieblichen Schuldnerberatung
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Da die betriebliche Schuldnerberatung regelmäßig nicht zum Kreis der "anerkannten Stellen" gehört, wird sie im Rahmen des Insolvenzrechts zunächst keine unmittelbare Funktion haben, denn entscheidend ist die Möglichkeit, die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Vergleichsversuchs ausstellen zu können. Will die betriebliche Schulnerberatung in diesem Rahmen eine Rolle spielen, wird sie nicht umhin kommen, sich auf Kooperationen mit den "anerkannten Schuldnerberatungsstellen" einzulassen, wenn diese daran denn ein Interesse haben. Möglich wäre es aber auch, daß die betriebliche Suldnerberatung sich weiterhin darauf konzentriert, im außergerichtlichen Bereich zu regulieren. Potentielle Aspiranten für das Insolvenzverfahren sollten dann aber frühzeitig "überwiesen" werden. Angesichts der Situation bei den überlasteten öffentlichen Schuldnerbeatungsstellen wäre es aber durchaus sinnvoll zu überlegen, wie weit ein Engagement im Rahmen des Insolvenzrechts gehen könnte. Insofern wäre auch eine Einbindung der betrieblichen Schuldnerberatung in die Arbeitskreise und Kommunikationsstrukturen wünschenswert. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob und in welcher Form diese Arbeit mit kurzfristig beschäftigten Mitarbeitern sicherzustellen ist. Sinnvoll ist es jedenfalls, für die Schuldnerberatung Kompetenz und know how langfristig einzubinden und nicht, wie derzeit vielfach Praxis, ahnungslose ABM Pädagogen ohne vernünftige Qualifizierung vor diese Aufgaben zu stellen. |
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