Insolvenzrecht
Einführung

Am 01.01.1999 ist die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft getreten. Dadurch wird die, seit langem geforderte Möglichkeit des privaten Konkurses endlich Realität. Mit dem neuen Gesetz hat sich zwar die Rechtslage grundsätzlich verbessert, doch blieben zahlreiche Vorschläge und Einwände der Fachöffentlichkeit unberücksichtigt. Insbesondere die, auch im Vergleich zu anderen Ländern, sehr lange "Wohlverhaltensperiode von 7 Jahren wirft die Frage auf, wen der Gesetzgeber eigentlich mit diesem Gesetz meint? Hohe Kosten des Verfahrens werden ein übriges dazu beitragen, daß für viele Schuldner die Entschuldungsillusion schon mit der Erstberatung zerbricht. Hinzu kommt, daß schon mit Beginn der neuen Rechtslage, die Schuldnerberatungsstellen hoffnungslos überfordert und überlastet sind.

Dennoch wird es Menschen geben, die durch dieses Verfahren entschuldet werden können.

Das Verfahren gliedert sich in 4 Phasen:

    1.Der außergerichtliche Vergleich

    2.Der gerichtliche Vergleich (Schuldenbereinigungsplan)

    3.Das vereinfachte Insolvenzverfahren

    4.Die Wohlverhaltensperiode mit anschließender Restschuldbefreiung

Im folgenden werden die einzelnen Schritte kurz beschrieben, was jedoch keine intensive Auseinandersetzung mit dieser neuen Rechtslage ersetzen kann. Insofern sei es empfohlen, die entsprechenden Literatur- und Veranstaltungsangebote zu nutzen.

 
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