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Entschuldung
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Die
Zinsfalle
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Ist der Zins nicht festgeschrieben, muß unbedingt sichergestellt sein, daß die Gesamtschuld auch tatsächlich abgetragen wird. Im dargestellten Fall sollte der Zins nicht über 6 %, also DM 600,00 im Jahr, liegen, damit wenigstens die Hälfte der Gesamtzahlung zur tatsächlichen Tilung führt.
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