Entschuldung
Die Zinsfalle

 

Ist der Zins nicht festgeschrieben, muß unbedingt sichergestellt sein, daß die Gesamtschuld auch tatsächlich abgetragen wird.

Im dargestellten Fall sollte der Zins nicht über 6 %, also DM 600,00 im Jahr, liegen, damit wenigstens die Hälfte der Gesamtzahlung zur tatsächlichen Tilung führt.

 

<<zurück<<
>>weiter>>