Entschuldung
Verantwortung des Schuldners

 

Bei aller Parteilichkeit für den Schuldner darf nicht übersehen werden, daß der Schuldner wenigstens eine erhebliche Mitverantwortung, in der Regel die Hauptverantwortung, für die entstandene Situation trägt. Abgesehen von unseriösen Kreditverträgen, muß immer unterstellt werden, daß der Schuldner eine Ware erworben oder eine Leistung erhalten hat, so daß der Gläubiger einen rechtmäßigen Vergütungsanspruch hat und, wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, auch eine Zinsberechnung legitim ist.

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