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Entschuldung
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Gläubiger
berücksichtigen
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Im Zusammenhang mit der Gesamtschuldreduzierung in einem Vergleichsvorschlag muß grundsätzlich gut durchdacht werden, bei welchen Kosten angesetzt wird. Wird mit einem Rechtsanwalt verhandelt, muß es nicht das Klügste sein, gerade die Anwaltskosten heraus zu kürzen. Auch sollten die angenommen wirtschaftlichen Verhältnisse des Gläubigers berücksichtigt werden: Ist der Gläubiger ein Kleingewerbetreibender, der mit seinen Einnahmen gerade selbst über die Runden kommt, kann es auch angebracht sein, eine Forderung unverglichen zu regulieren. Einer Großbank hingegen darf ein Zinsverzicht durchaus zugemutet werden. Es kann sogar angebracht sein, Teile der Hauptforderung zu vergleichen, was im Einzelfall durchaus Erfolg verspricht. |
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