Entschuldung
Regulierungslaufzeit

Das Konzept muß sich grundsätzlich an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners orientieren. Das bedeutet insbesondere, daß die Vorgaben aus dem Haushaltsplan berücksichtigt werden und bei der zeitlichen Planung davon auszugehen ist, daß sich die finanziellen Verhältnisse des Mandanten nach Beendigung der AB Maßnahme entscheidend verschlechtern können. Für die zeitliche Dimensionierung ist daher die Restlaufzeit der Maßnahme eine wichtige Richtschnur.
Lediglich bei erheblichen Forderungen sollte ein Konzept über die Maßnahmendauer hinaus reichen, wenn der Mandant eine entsprechende Zahlungsmotivation / -moral versichert und nach eingehender Beratung zu einer derartigen Festlegung bereit ist. Auch in derartigen Fällen sollte eine Laufzeit von 5 - 7 Jahren, wie sie auch im Insolvenzrecht beschrieben ist, nicht überschritten werden.

 
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