Beratung
Verbraucher Kredit Gesetz

Bei allen Kreditverträgen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden, ist unbedingt zu überprüfen, ob die Formvorschriften des VKG eingehalten sind. Es ist auch heute, 8 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, immer noch festzustellen, daß von vielen Kreditinstituten, einschließlich der großen Geschäftsbanken, fehlerhafte Verträge benutzt werden. Neben den unerfüllten Formvorschriften des § 4 VKG sind häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (§ 7, 2 VKG) Anlaß für die Nichtigkeit oder Einschränkungen des ursprünglichen Vertrages.

Werden entsprechende Mängel festgestellt, ist zu beachten, daß in der Regel nicht die Vertragsnichtigkeit nach § 6, 1 VKG greift, sondern die entsprechende Ausnahmeregelung nach § 6, 2 VKG.

Kreditverträge, die vor 1991 abgeschlossen wurden, werden nach Vorschriften des "Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte von 1894" und dem AGBG (Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) beurteilt.

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