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Beratung
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Prioritäten
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Nach dem Rücklauf der Forderungsaufstellungen werden zunächst Prioritäten vergeben: Absoluten Vorrang haben zunächst die "lebenserhaltenden Maßnahmen", dies sind vor allem Miet- und Energieschulden, da sie zur fristlosen Kündigung, Wohnungsverlust und Energiesperre führen können. Im Einzelfall kann es durchaus angezeigt sein, schnellstmöglich, telefonisch eine Vorvereinbarung zu treffen. Zweite Priorität gilt Forderungen, die weitere Kosten nachsich ziehen können. Das sind z.B. angemahnte, aber noch nicht im gerichtlichen Verfahren befindliche Forderungen, bei denen u.U. noch Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren vermieden werden können. Allerdings läßt sich das gerichtliche Verfahren wohl nur bei überschaubareren Summen vermeiden. Mit dieser Priorität sind auch Gläubiger zu behandeln, die die Regulierungsbemühungen in dieser Phase mit Zwangsmaßnahmen stören könnten, da eine Lohnpfändung oft eine vernünftige Schuldenregulierung unmöglich macht. Alle weiteren Forderungen genießen keine besondere Priorität. Insbesondere bei älteren Forderungen machen ein oder zwei Monate den "Kohl auch nicht mehr Fett". Erst wenn die erste Priorität erledigt ist, werden die anderen Forderungen berücksichtigt, aber bei der Bearbeitung der vorderen Prioritäten muß grundsätzlich immer beachtet werden, daß auch die anderen Gläubiger noch bedient werden sollen. |
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