Beratung
Erstanschreiben an die Gläubiger

In einem ersten schriftlichen Kontakt zum Gläubiger wird kurz die Beziehung zu dem Mandanten geschildert und die Bevollmächtigung angezeigt. Bei Behörden, Banken und Versicherungen wird eine Kopie der Vollmacht angefügt. Anderen Adressaten wird das Vorliegen lediglich versichert. Gleichzeitig wird in der Regel eine aktuelle Forderungsaufstellung und ggf. eine Kopie des Titels / der Abtretung angefordert. Das Vorhaben, ein Entschuldungskonzept zu erstellen, sollte kurz benannt werden und, mit der Bitte um etwas Geduld versehen, ein Regulierungsvorschlag angekündigt werden. In jedem Fall sollte der Gläubiger gebeten werden, zunächst auf kostensteigernde Maßnahmen zu verzichten.

Mit Ausnahme von Kleinforderungen, die durch den Schuldner sicher verifiziert werden können, gilt: Keine Verhandlung ohne aktuelle Forderungsaufstellung!

  • Vollmacht anzeigen
  • Beziehung darstellen
  • Forderungsaufstellung und Titel anfordern
  • Konzept ankündige
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