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Beratung
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Akten
anlegen
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Erst jetzt beginnt die eigentliche Arbeit an den einzelnen Forderungen. Der Schuldner übergibt alle Unterlagen, die er in Zusammenhang mit seinen Schulden hat. Ist in einer Sache kein einziges Schriftstück vorhanden und damit auch kein Ansprechpartner bekannt, wird die Forderung trotzdem mit erfaßt, aber nicht weiter recherchiert. Gleichzeitig wird der Schuldner verpflichtet, der Schuldnerberatung umgehend alle, ihm zugehenden Schriftstücke auszuhändigen. Nachdem der Papierberg sortiert ist, werden im Rahmen der Schuldenakte alle Vorgänge in chronologischer Reihenfolge abgelegt. Jede Forderung sollte mit einem Deckblatt versehen werden, aus dem die wichtigsten Daten hervorgehen und auf dem die wichtigsten Termine (Wiedervolagen) vermerkt sind. Desweiteren wird ein Gesamtschuldenüberblick angelegt, in dem die einzelnen Forderungen mit Gläubiger, Höhe, Titulierung usw. (siehe Vordruck) vermerkt werden.
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