Beratung
Vollmacht

Auf der Basis des verifizierten Haushaltsplanes und der realisierten Geldwerte wird nun eine Verabredung über den einmaligen und monatlichen Mitteleinsatz getroffen. Oft ist es sinnvoll, die euphorischen Vorstellungen des Mandanten auf eine realistische Grundlage zu korrigieren, da ein Entschuldungskonzept vor allem Durchhaltbar sein muß. Ist eine Verabredung in Mark und Pfennig, bzw. Euro und Cent getroffen (es hat sich vielfach bewährt, diese Verabredung schriftlich zu verfassen und vom Mandanten unterschreiben zu lassen) und die erste Zahlungsanweisung für einen Ansparplan erstellt, beginnt die eigentliche Arbeit am Konzept. Eine wichtige Voraussetzung für direkte Verhandlungen mit den Gläubigern ist eine unterschriebene Vollmacht, in der in jedem Fall die Verhandlungsführer namentlich genannt sein müssen.

Öffentliche Dienststellen sowie Banken und Versicherungen bestehen in der Regel darauf, eine Kopie der Vollmacht zugestellt zu bekommen. Bei allen anderen Verhandlungspartnern genügt es, daß Vorliegen einer Vollmacht zu versichern: "Das Vorliegen entsprechender Vollmacht wird versichert." Diese "Jura - Floskeln" mögen Geschmackssache sein, weisen den Absender aber bei vielen Inkasso - Profis als kompetenten Gesprächspartner aus und das sollte Vorrang haben vor der oftmals üblichen "Sozial - Prosa".

  • schriftliche Vereinbarung mit dem Schuldner
  • Vollmacht geben lassen
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