Beratung
Vermögensverwendung

Sind realisierbare Vermögenswerte vorhanden, muß zunächst entschieden werden, ob diese zur Entschuldung genutzt werden sollen oder es sinnvoller ist, die Kapitalerträge zu verwenden. Bei Vorliegen von Titeln ist diese Frage vorentschieden, da Vermögenswerte grundsätzlich pfändbar sind und früher oder später ohnehin von einem Gläubiger abgegriffen werden.

Zu berücksichtigen ist, daß mit höheren Beträgen für eine Einmalzahlung des Schuldners oftmals sehr gute Vergleichskonditionen beim Gläubiger erwirkt werden können. Dem steht der Kapitalerhaltungsgrundsatz der Vermögensberatung entgegen, denn läßt sich eine Forderung durch die Kapitalerträge aus dem Vermögen regulieren, bleibt der Vermögenswert erhalten, was z. B. für die Altersversorgung durchaus ein Ziel sein kann, insbesondere bei Menschen, die längere Zeit selbstständig waren und daher keine ausreichenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten dürfen.

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