Beratung
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Einführung
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Während die Konzepte der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen in der Regel den Schuldnerschutz in den Mittelpunkt stellen und daher eher "vertagende" Lösungen suchen, die den Schuldner zunächst gegen die, ihm gegenüber bestehenden Forderungen schützen, liegt der Schwerpunkt der betrieblichen Schuldnerberatung bei der Tilgung bestehender Forderungen. Dies scheint insofern sinnvoll, als daß die ABM Vergütung während der Maßnahme für die Beschäftigten seit längerer Zeit der erste nennenswerte Verdienst überhaupt ist und sich damit die Möglichkeit bietet, aufgelaufene Forderungen zu regulieren. Mit der Absenkung der ABM Vergütungen auf 80 % des Tariflohnes / -gehaltes sind die finanziellen Spielräume jedoch erheblich kleiner geworden, so daß von Vorne herein oftmals kein pfändbarer Betrag zur Verfügung steht oder die Beschäftigten gar sozialhilfebedürftig sind. Dieser Gesichtspunkt mag mittelfristig dazu führen, daß sich das Konzept der betrieblichen Schuldnerberatung auch denen der öffentlichen Schuldnerberatung annähert. Grundsätzlich war und ist aber die Zeit der AB Maßnahme eine für viele willkommene Gelegenheit, um die Versäumnisse aus der Zeit der Arbeitslosigkeit auszugleichen. Dabei gilt zunächst einmal der Grundsatz der Freiwilligkeit, der jedoch oft durch die Zustellung eines Zahlungsverbotes oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses konterkariert wird. Spätestens in diesem Moment wird der betriebliche Schuldnerberater situationsbedingt aktiv, in der Regel mit dem Motiv, für den gepfändeten Schuldner bessere Bedingungen zu erreichen und seinen finanziellen Spielraum, oft auch für weitere Regulierungen, zu erhöhen. |
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