landesjugendplan hamburg
 

Träger:


 

Förderung:
 

1

2

2.1
 

2.2

2.3

2.3.1
 

2.3.1.1

2.3.1.2

2.3.1.3

2.3.1.4
 

2.3.1.5

2.3.1.6

2.3.2

2.3.2.1

 

2.3.2.2
 

2.3.2.3

2.3.2.4

2.3.3

2.3.4

2.3.5

2.3.6

3

3.1

3.2

4

Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung
- Amt für Jugend - (siehe Adressenliste)
bestehend aus

der Verwaltung

dem Landesjugendhilfeausschuß

der landesweit tätigen Träger aus dem Teil A des Landesjugendplans: Titel 3310.684.11

Allgemeine Grundsätze

Überregionale Förderung der Jugendarbeit

Förderung der überregional organisierten Jugendverbände

Förderungsvoraussetzungen

Förderungsbereiche

Angebote der Selbstorganisation in Jugendverbänden und ñgruppen sowie außerschulische Jugendbildung

Förderung der allgemeinen Jugendarbeit

Förderung von Seminaren und Veranstaltungen

Bildungsreferenten der Jugendarbeit

Verdienstausfallentschädigung für Jugendgruppenleiter und Jugendgruppenleiterinnen

Bereitstellung von Räumen für die Jugendarbeit

Nutzung von Medien und Geräten

Freizeiten und Erholungsmaßnahmen

Allgemeiner Zuschuß zu Freizeiten
(2,00 DM / Tag, mind. DM 10,00 pro Freizeit und Person)

Förderung für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien

Förderung von Integrationsfreizeiten

Förderung gemeinschaftsdienlicher Freizeiten

Internationale Jugendarbeit und Begegnung

Besondere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit

Landesjugendring Hamburg e. V.

Verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte

Antragsverfahren und Mittelbereitstellung

Antragsfristen

Mittelbereitstellung

Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle

bezirkliche mittel
 

Träger:




 

Förderung:

 

5

51
 

52

53
 

54
 

6
 

Bezirksamt, Jugend- und Sozialdezernat (D5)

Jugendamt, Abteilung Jugendförderung und Elternbildung (JA 2), bestehend aus

der Verwaltung

dem Bezirksjugendhilfeausschuß

  • der bezirklichen Träger
  • aus Sondermitteln des Bezirkes
  • aus dem Teil B des Landesjugendplans

Förderung der regionalen Jugendhilfe

Förderung der allgemeinen Arbeit anerkannter regionaler Jugendgemeinschaften

Förderung von Kinder- und Jugendfreizeithilfen

Zuwendungen zur Unterhaltung von Freizeitstätten und Räumen der Jugendarbeit

Lebens- und Erziehungshilfen für junge Menschen und ihre Familien und sonstiges

Ambulante Betreuungsprojekte der Jugendgerichtshilfe und -bewährungshilfe.

amt für jugend - hamburg
 


Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung
AMT FÜR JUGEND

Hamburger Straße 37
22083 Hamburg
Tel.: 040/ 42863 -11
Fax: 040/ 42863 -38 13

Ein Organisationsplan mit den Durchwahlnummern der einzelnen Abteilungen steht als pdf - Datei zum Download zur Verfügung.

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Informationen bekommst Du auch beim Jugend Informations Zentrum (JIZ)